Der Wahnsinn geht in die nächste Runde: Keine korrekt ausgestellte Bürgschaft! 😳

Unser Baubeginn war am 05.05.2020. Trotzdem haben wir lange keine Fertigstellungsbürgschaft erhalten.  Die Bürgschaft ist zwar vom BGB vorgeschrieben, das interessiert unseren Bauunternehmer aber nicht, obwohl unser Werkvertrag ein BGB-Vertrag ist.

Die Buchhaltung von Massivhaus Rhein-Lahn schreibt uns dazu folgendes:


"Das BGB ist für uns nicht bindend..."

😳🤯😱

Ab diesem Zeitpunkt wurde uns klar, dass Massivhaus Rhein-Lahn ein merkwürdiges Rechtsverständnis hat: Wir haben keinen VOB-Vertrag, sondern einen BGB-Vertrag. Im Bauwerkvertrag ist das auch explizit erwähnt. Nichtsdestotrotz soll sich Massivhaus Rhein-Lahn nicht daran halten müssen? Wie kann man sich so gegenüber einem Auftraggeber äußern? Bis heute fehlt mir dazu jegliches Verständnis.

Erst als ich angedroht habe, die mir gesetzlich zugesicherten 5% der Bausumme als Sicherheit einfach einzubehalten, hat sich der Bauunternehmer notgedrungen über einen Monat nach Baubeginn um eine Bürgschaft  bemüht, obwohl diese nach BGB vor der ersten Rechnung an mich auszuhändigen wäre. 

Im Bauwerkvertrag steht allerdings: Die Bürgschaft ist zum Baubeginn auszuhändigen. Nicht, dass Massivhaus Rhein-Lahn das nicht getan hat, im Bauwerkvertrag hält sich Rhein-Lahn auch nicht an das BGB, der Vertrag ist hier schon nicht rechtswirksam. 

Diese jetzt erstellte Bürgschaft ist aber wieder nicht BGB-konform, denn sie ist auf ein Jahr befristet. Sie sollte aber unbefristet sein.

Stand März 2021: Ich sitze immer noch auf der nicht BGB-konformen Bürgschaft, Massivhaus Rhein-Lahn ist mit der Fertigstellung unseres Hauses im Verzug und in drei Monaten läuft die Bürgschaft ab. Es ist nicht zu fassen.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

235 Tage nach Abnahme: Massive, wesentliche Mängel! Unfassbar! Geschäftsführer und Bauunternehmen absurd!

103 Mängel bei Abnahme sind nicht alle - Neue Mängel entdeckt!

Schimmel in der Garage