Verzugsetzung: Die Sache mit der Bauzeit
In unserem Zwischenfazit konntet ihr eine Zusammenfassung des Baufortschrittes sowie die Schwierigkeiten mit meinem Bauunternehmer Massivhaus Rhein Lahn lesen. Der heutige Post in meinem Blog thematisiert die Bauzeit und der Umgang unseres Bauunternehmers damit. Dazu sind zu allererst die Fakten zu nennen: Die Bauzeit ist im Bauwerkvertrag geregelt. Die Bauzeit beginnt, sobald alle nötigen Dokumente unterschrieben wurden. Das war bei mir der 05.05.2020. Der eigentliche Baubeginn (erster Tag auf der Baustelle) ist unerheblich, laut Vertrag. In meinem Vertrag wurde die Bauzeit mit 10,5 Monaten angegeben. Damit wäre der Tag Fertigstellung der 19.03.2021. Massivhaus Rhein Lahn hat in meinem Bauvertrag weitere Zeitpolster formuliert, die auch laut Rechtsberatung unwirksam und höchst fragwürdig sind. Ganz wichtig, bevor ihr einen Vertrag abschließt (wenn ihr das mit Massivhaus Rhein Lahn überhaupt noch wollt): Der Unternehmer muss euch nach BGB ein genaues Datum nennen, oder...