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Es werden Posts vom März, 2021 angezeigt.

Massivhaus Rhein Lahn: Soap Opera, Starring: Der Anwalt!

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Wir erinnern uns alle an die US-Wahl im Spätjahr 2020 – Joe Biden gewinnt die Wahl, der mittlerweile Ex-US-Präsident Donald Trump  erkennt die Wahl nicht an , berichtet von fake news und fake and rigged elections  und sorgt so für einen Aufstand in den USA. Mit im Mittelpunkt der Entwicklungen: Trumps Anwalt Rudy Guiliani. Dass die Anwälte in den USA die skurrilsten Ansichten vertreten und jegliche juristisch fragwürdige Wege einschlagen können, war mir bekannt. Darüber wunderte man sich doch eigentlich in Deutschland, das juristische System in den USA ist ja gänzlich anders. Dass das in Deutschland auch mittlerweile so der Fall ist, war mir noch nicht klar.  Parallelen lassen sich also leider erschreckend ähnlich zu meinem Bauunternehmer Massivhaus Rhein Lahn ziehen. Hinweis: Dieser Blogartikel befasst sich mit mehreren Problemfeldern und wird weiter aktualisiert, interessierte (zukünftige) Bauherren und LeserInnen orientieren sich an den Überschriften und sollten unbedingt die Auss

Mängelbeseitigung ohne Erfolg, oder deren Versuche, Teil 1: Thermoleck

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Ohne Kommunikation mit mir als Bauherren hat der  Bauunternehmer  den Mangel am Thermoleck versucht, zu beseitigen. Was genau erledigt wurde, weiß ich nicht, es gibt keine Nachweise. Ich kann nur eine Dichtschlämme erkennen, die vor Feuchtigkeit schützt, aber temperaturdurchlässig ist. Ich betone den Versuch einer Mängelbeseitigung, da der Mangel danach immer noch vorhanden ist... Die Fotos entstanden bei -2°C Außentemperatur. Die Feuchtigkeitsbildung ist immer noch zu sehen und an der Stelle des Thermolecks sind weiterhin große Temperaturunterschiede zu messen.

EG-Balkon: Großer Pfusch & wesentliche Ausführungsfehler Teil 2 (Update)

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Update 29. März 2021:  Die Balkonplatten am Dachbalkon wurden verlegt. Ich habe den Rohbauer darauf angesprochen, wie er das Verlegen am EG-Balkon vornehmen will. Er war ganz verwundert, dass der Aufbau nur 4-5cm beträgt: „Dann passen doch die 4cm-Balkonplatten gar nicht?“ - Ja, richtig, die passen nicht. Aber es ist ja nicht so, dass ich schon mehrmals Massivhaus Rhein Lahn darauf aufmerksam gemacht hätte. Lustiger Fakt am Rande: Der Rohbauer macht mir dann Werbung für Keramikplatten für den betroffenen Balkon, die nur 2cm dick sind. Sie kosten aber das 2,5- bis 3-fache des jetzigen Belags. Falls Massivhaus Rhein Lahn den Mangel beseitigen will, in dem ich teurere Platten bezahle, hat sich das Unternehmen wohl geirrt. Ausführungsfehler, die der Bauleiter zu verantworten hat, bezahle ich bestimmt nicht mit noch teureren Platten. —— Im ersten Teil zum falsch ausgeführten Balkon könnt ihr nachlesen, was in der Bauphase an unserem Balkon schief ging: Die Bauleitung hat durch eine Fehle

Vertragsbruch von Rhein Lahn: Verbot von Eigenleistungen

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Es ist immer sinnvoll, gravierende Mängel anzuzeigen, sobald sie bemerkt werden. Später sind Beseitigungen oft teurer und schwerer umzusetzen. Daher sollte Massivhaus Rhein Lahn eigentlich dankbar sein, dass ich – im Gegensatz zu ihrer Bauleitung – die Mängel tatsächlich bemerke und kommuniziere. Auf Grund meiner rechtmäßigen Mängelanzeigen zeigt sich Massivhaus Rhein Lahn eingeschnappt und verhält sich wie ein bockiges kleines Kind, anstatt wie ein ordentlicher Unternehmer eigene Fehlleistungen zu korrigieren und sich an den Vertrag zu halten: Sie verbieten mir die Eigenleistungen im Haus und wollen, dass ich erst mit meinen Eigenleistungen beginne, wenn ich das Haus abgenommen habe. Meine Eigenleistungen erstrecken sich auf: Fliesenleger Maler Sanitäreinbau Zu der Eigenleistung dieser Gewerke hat mich Massivhaus Rhein Lahn gezwungen ( s. Beitrag zur Bemusterung ). Im Bauwerkvertrag werden Eigenleistungen auch explizit erwähnt: "Eigenleistungen dürfen den Baufortschritt nicht beh

Zwischenfazit - Massivhaus Rhein Lahn als Bauunternehmen bisher durchgefallen

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Nach all den Erlebnissen, dem Baufortschritt, Auseinandersetzungen mit Bauleitung, Buchhaltung und Geschäftsführung von Massivhaus Rhein Lahn wird es Zeit, ein Zwischenfazit zu ziehen: Dinge, mit denen ich zufrieden bin: Design des Hauses - der Grundentwurf, den die Architektin für uns erstellt hat, ist wunderschön; Arbeit des Rohbau-Teams; Qualität des Rohbaus; Gewerk Sanitär macht bisher auch zuverlässige und solide Arbeit. Beratung mit der Firma ist top. Dinge, mit denen ich unzufrieden bin: (Klicke auf den Link für weiterführende Informationen) Quasi fehlende Bemusterung; Vertraglich festgehaltene Gewerke (Fliesen) können von Seiten des  Bauunternehmers  nicht durchgeführt werden; Zwang auf Eigenleistung ; Massivhaus Rhein Lahn hält sich nicht an grundlegende vertragliche Vereinbarungen ; falsche Bestellungen von Sonderausstattungen; massive Fehlplanungen von Seiten des Planungsteams; massive Ausführungsfehler des Dachdeckers und des Bauleiters (u.a. EG-Balkon nicht nutzbar); fa

Verzugsetzung: Die Sache mit der Bauzeit

In unserem Zwischenfazit konntet ihr eine Zusammenfassung des Baufortschrittes sowie die Schwierigkeiten mit meinem Bauunternehmer Massivhaus Rhein Lahn lesen. Der heutige Post in meinem Blog thematisiert die Bauzeit und der Umgang unseres Bauunternehmers damit. Dazu sind zu allererst die Fakten zu nennen: Die Bauzeit ist im Bauwerkvertrag geregelt. Die Bauzeit beginnt, sobald alle nötigen Dokumente unterschrieben wurden. Das war bei mir der 05.05.2020. Der eigentliche Baubeginn (erster Tag auf der Baustelle) ist unerheblich, laut Vertrag. In meinem Vertrag wurde die Bauzeit mit 10,5 Monaten angegeben. Damit wäre der Tag Fertigstellung der 19.03.2021. Massivhaus Rhein Lahn hat in meinem Bauvertrag weitere Zeitpolster formuliert, die auch laut Rechtsberatung unwirksam und höchst fragwürdig sind. Ganz wichtig, bevor ihr einen Vertrag abschließt (wenn ihr das mit Massivhaus Rhein Lahn überhaupt noch wollt): Der Unternehmer muss euch nach BGB ein genaues Datum nennen, oder eine genaue B

Lichtschacht falsch positioniert 🤦🏻‍♂️

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 Ich mach mir die Welt, so wie sie mir gefällt... Dieser Spruch könnte glatt als Geschäftsmotto unseres  Bauunternehmers  durchgehen. Der Lichtschacht wurde über den Fenstersims des bodentiefen Fensters gelegt. Dabei wurde der Fenstersims auch richtig zerkratzt. Der Hersteller des Lichtschachtes gibt an, dass der Lichtschacht mind. 15 cm unter einem Fenster zu montieren wäre. In Bauforen wurde ich gefragt, ob mein Bauunternehmer überhaupt einen Bauleiter hätte (?!), der die Baustelle anschaut - so etwas müsste der Bauleitung direkt auffallen und geändert werden. Das wäre alles halb so schlimm und schnell zu ändern bzw. zu beheben, würde Massivhaus Rhein Lahn nicht behaupten, ich hätte das als Bauherr so gewollt . Ich hätte eine mündliche Anordnung dazu gegeben, heißt es vom Geschäftsführer Mastel. Dabei habe ich vom ersten Moment, als es sichtbar war, dass das Fenster unterhalb des Lichtschachtes liegt, diesen Mangel gerügt und schriftlich (!) mitgeteilt, dass ich damit nicht einverst

Bauleitung legt selbst Hand an 💪🏼 - Um Mangel mit den eigenen Händen zu erzeugen 🤦🏻‍♂️

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Unser Bauleiter ist – so wie es mir kommuniziert wurde – ausgebildeter Fliesenleger . Als eines Tages meine Familie nach der Estrichtrocknung auf der Baustelle zu Besuch war, kam auch zufällig der Bauleiter. Nach einer kurzen Begrüßung begann er, selbst auf der Baustelle anzupacken. Wir waren sehr verwundert, das war ja nicht in der Aufgabenbeschreibung eines Bauleiters. Toll, er packt selbst mit an , dachten wir. Es kam jedoch anders: Er packte er seinen Cutter aus, und begann, höchstpersönlich die Trittschalldämmung, die eigentlich bis zum Fliesenlegen (Achtung Ironie siehe oben!!) (u.a. bei einem Zweifamilienhaus) intakt bleiben sollte, abzuschneiden. In .. jedem .. Raum! Das Material dient ja zur Schrittdämmung, damit die Fliese nicht die Wand berührt. Mittlerweile hat fast kein Raum mehr die Dämmung... Und wurde vom Bauunternehmer und Verkäufer gesagt, dass diese Bauleitung die Beste wäre, die die Firma zu bieten hätte. Dann muss man schon Mitleid mit allen Bauherren haben, die ei

EG-Balkon: Fehlerhafte Ausführung von Anfang an, Teil 1

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Es nimmt mit meinem Bauprojekt, dem Bauunternehmer und massiven Fehlern kein Ende: Nun trifft es unseren so heiß geliebten EG-Balkon. Er soll mit den gediegenen Maßen von 3mx11,6m im Sommer als Verweilort für Familie, Freunde, Hund und Bauherrn dienen. Wie ich es schon im Beitrag zum Wassereinbruch in den Rohbau beschrieben habe, hat der Bauleiter sich dafür entschieden, einen Keil zum Haus zu konstruieren – in der Hoffnung, dass der Balkon sich noch talseits setzt. Nun hat das leider nicht geklappt, der Keil zum Haus blieb bestehen. Es war also eine Fehleinschätzung des Bauleiters und somit eine fehlerhafte Ausführung, für die allein der Bauleiter verantwortlich ist. Folge ist jetzt, dass die Gefälledämmung an der Fassadenseite noch höher gezogen werden muss, damit überhaupt ein Gefälle in Richtung Tal entstehen kann. Dies wurde zwar erreicht, aber mit der Folge, dass jetzt laut mehreren voneinander unabhängigen Sach- und Dachgutachtern kein fachgerechter Bodenbelag mehr ausgeführ