Massivhaus Rhein Lahn: Soap Opera, Starring: Der Anwalt!

Wir erinnern uns alle an die US-Wahl im Spätjahr 2020 – Joe Biden gewinnt die Wahl, der mittlerweile Ex-US-Präsident Donald Trump erkennt die Wahl nicht an, berichtet von fake news und fake and rigged elections und sorgt so für einen Aufstand in den USA. Mit im Mittelpunkt der Entwicklungen: Trumps Anwalt Rudy Guiliani. Dass die Anwälte in den USA die skurrilsten Ansichten vertreten und jegliche juristisch fragwürdige Wege einschlagen können, war mir bekannt. Darüber wunderte man sich doch eigentlich in Deutschland, das juristische System in den USA ist ja gänzlich anders. Dass das in Deutschland auch mittlerweile so der Fall ist, war mir noch nicht klar. 

Parallelen lassen sich also leider erschreckend ähnlich zu meinem Bauunternehmer Massivhaus Rhein Lahn ziehen.


Hinweis: Dieser Blogartikel befasst sich mit mehreren Problemfeldern und wird weiter aktualisiert, interessierte (zukünftige) Bauherren und LeserInnen orientieren sich an den Überschriften und sollten unbedingt die Aussagen des Anwalts von Massivhaus Rhein Lahn lesen. Für weiterführende Infos zu den Mängeln gibt es eine Übersicht mit Links im Zwischenfazit!



Der Anwalt von Massivhaus Rhein Lahn schaltet sich ein - das wahre Gesicht des Unternehmers kommt zum Vorschein!

Seit Januar 2021 streite ich mich mit Massivhaus Rhein Lahn über die vertragsgemäße Fertigstellung des Bauvorhabens. Mittlerweile gibt es auch Nachrichten des Anwalts, über die ich gerne hier berichte. Die Stellungnahmen des Anwalts des Bauunternehmers spiegelt die geschäftlichen Interessen und das Geschäftsverhalten des Unternehmers sehr deutlich wider.

1. Gutachten und Gutachterliche Ausführungen meines Bausachverständigen - Mängel? Gibt es für Massivhaus Rhein Lahn nicht!

Am 05.01.2021 fand auf Grund der Vielzahl an wesentlichen Mängeln ein Ortstermin mit mir (Bauherr) und dem von mir engagierten Sachverständigen statt. Am 08.01.2021 verfasst der Gutachter eine gutachterliche Feststellung des Bautenstandes. Diese Feststellung, die auf 21 Seiten (!!!) Mängel aufweist, habe ich direkt der Geschäftsführung sowie Bauleitung von Massivhaus Rhein Lahn per Mail und Einschreiben mit Nachweis übergeben. 

Die Bauleitung (mit Geschäftsführung im CC) hat sogar schriftlich darauf Bezug genommen in einer Email:

"Zur Baustellenbegehung vom 05.01.2021 durch den Herrn [...] nehmen wir wie folgt Stellung: […]" (vom 27.01.2021)

Das beweist also, dass die Bauleitung sowie Geschäftsführung die gutachterlichen Ausführungen übergeben bekommen und gelesen hat.

Hier schreibt im Nachhinein aber der Anwalt: 

"Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass Mängelrügen [...] bekannt sind. Insofern bitte ich eventuelle Mängelrügen zu konkretisieren [...]. Ein Gutachten eines Sachverständigen [...] liegt hier nicht vor. Es gibt lediglich eine Zustandsfeststellung mit Datum 08.01.2021 [...]" (vom 26.02.2021)

Im letzten Schreiben schreibt er wiederum:

"Das von Ihnen mehrfach angesprochene Gutachten“ liegt meiner Partei nicht vor." (vom 19.03.2021)

Der Anwalt  macht sich seine Welt also wohl auch so, wie sie ihm gefällt. Das eine Mal schreibt er, die gutachterlichen Ausführungen wären angekommen (26.02.), einen Monat später weiß er von nichts (19.03.). Von Mängel und Mängelrügen, die ich korrekt verfasst habe, will er auch nichts wissen (26.02.).

Hier ist für euch live aus Montabaur: Bauunternehmer im Trump-Style! In nachweisbaren Einschreiben (die ich nicht mehr mit zwei Händen abzählen kann) rüge ich Mängel, und der Anwalt schreibt einfach: "Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass Mängelrügen [...] bekannt sind"

Zusammenfassende Übersicht über die Mängelrügen:

  • 28.01.2021: Mängelrügen zu Treppenauslässe, Gerüst, gutachterliche Ausführungen des Sachgutachters
  • 03.02.2021: Mängelrügen zu Treppe, Estrich, Technikraum, Fassade Stöpsel, Bodenausläufe, Fenster, Balkon, Thermoleck, Haustüre
  • 05.02.2021: Erneute Mängelrüge zu Thermoleck, noch einmal konkrete Bebilderung, Balkon,
  • 09.02.2021: Falsche Höhe Garage, nicht nach Vertrag und Bauplan gebaut, falsches Fundament Garage
  • 17.02.2021: Erneute Mängelrüge zu Thermoleck, Fassade Stöpsel, 

Reaktionen von Massivhaus Rhein Lahn und deren Anwalt:

  • 27.01.2021: Bauleitung äußert sich zu Gutachten / gutachterlichen Ausführungen
  • 26.02.2021: Anwalt behauptet, es gäbe keine Mängelrügen (s.o.??)
  • 19.03.2021: Anwalt behauptet, das Gutachten (auf das am 27.01. Stellung genommen wurde), existiert nicht?


2. Mängelfreiheit vor Abnahme: Nachweispflicht des Unternehmers

Hat eine Abnahme noch nicht stattgefunden und werden zuvor Mängel aber gerügt, muss der Bauunternehmer einen Nachweis erbringen, ob der Mangel behoben wurde oder nicht. Aber nicht mit Massivhaus Rhein Lahn:
Wochenlang mache ich darauf aufmerksam, dass ein Thermoleck an der Außenhülle des Kellers im Eingangsbereich vorhanden ist. Wochenlang passiert: Nichts! Aufgabe von Massivhaus Rhein Lahn wäre es, mir nachzuweisen, dass entweder kein Thermoleck vorhanden ist, oder aber, dass der Mangel behoben wurde.

Der Anwalt von Rhein Lahn schreibt mir nun am 19.03.:

"Soweit Sie ein „Thermoleck“ im Eingangsbereich behaupteten, ist diese Mangelrüge nicht ausreichend. Ein Mangelerscheinungsbild wird nicht beschrieben. Die angekündigten Gutachten liegen bis heute nicht vor. Eine Fristsetzung diesbezüglich ist deshalb im Hinblick auf die nicht ausreichende Mängelrüge und die fehlenden Gutachten nicht angemessen und wird zurückgewiesen." (19.03.2021)

Diese Aussage des Anwalts ist auf so vielen Ebenen verstörend und einfach nur falsch, dass ich hier darüber schreiben muss.

Zu der unsäglichen und falschen Behauptung, dass das "Mangelerscheinungsbild" nicht beschrieben sei, anbei Auszüge aus meinen Mängelrügen:

Mängelrüge vom 05.02.2021:




Mängelrüge mit Anlage vom 16.02.2021:



Anlage:

Das Mangelerscheinungsbild habe ich also am 05.02.2021 sowie 16.02.2021 schriftlich als auch bebildert beschrieben. Trotzdem schreibt der Anwalt am 19.03.2021: "Ein Mangelerscheinungsbild wird nicht beschrieben."
Die Parallele zu Trump und Giuliani wird immer sichtbarer. Ich mache die Welt, wie sie mir gefällt - und drehe einfach alles um, auch wenn es schriftliche Beweise gibt, dass das Gegenteil der Fall ist. Soviel zu einem kundennahen und kundenfreundlichen Bauunternehmer - Massivhaus Rhein Lahn.

Abgesehen von den substanzlosen Kommentaren des Anwalts läuft hier bei Massivhaus Rhein Lahn noch weiteres schief: 
  1. Aufgrund der ausstehenden Abnahme bin ich als Bauherr (noch) nicht verpflichtet, ein Gutachten zu erbringen. Massivhaus Rhein Lahn muss ein Gutachten erbringen.
  2. Ein "Mangelerscheinungsbild" kann sich die Bauleitung selbst machen, in dem sie ihrem Job nachkommt und auf der Baustelle nachschaut, die Temperatur misst oder einen Gutachter engagiert.
  3. Ich habe mit Bildern dieses Thermoleck (wie hier im Blog) dokumentiert und dies der Bauleitung und Geschäftsführung kommuniziert. Aufgabe der Bauleitung ist es, auf der Baustelle vorbeizuschauen und diesen Mangel zu kontrollieren. Die Bauleitung ist also absolut untätig.
  4. Letztendlich habe ich selbst einen Gutachter engagiert, da Rhein Lahn einfach NICHTS unternimmt (s. Schreiben des Anwalts). Temperaturmessungen zeigen Abweichungen von über 21°C:

Natürlich erwarte ich bei einer Verwertung des Gutachtens auf die Erstattung der sehr hohen Kosten des Thermo-Gutachtens.

3. Irreführende Werbung und Verträge: Eigenleistung während der Bauphase? Nicht mit Massivhaus Rhein Lahn!

Es wird immer skurriler! Bereits im November 2020 bot ich dem Bauunternehmer an, eine gemeinsame Zustandsfeststellung vorzunehmen, damit ich die Eigenleistungen (Fliesen, Maler, Sanitär) vornehmen kann. Ziel war es, dass ein Zustand des Inneren des Hauses dokumentiert wird, um eventuelle Schäden auf meine Eigenleistungen zurückführen zu können - oder nicht. Eine Risikominimierung für Massivhaus Rhein Lahn, vorgeschlagen von mir als Bauherr.

Dazu äußert sich aber Geschäftsführer Mastel am 15.12.2020 wie folgt:

"Hallo Herr [...],
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und muss Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch der vorherigen Zustandsfeststellung leider nicht nachkommen können da wir in der Vergangenheit negative Erfahrung gemacht haben."

Meine Anfrage wurde also abgelehnt.
Am 19.03.2021 schreibt aber der Anwalt von Massivhaus Rhein Lahn:

"Da Ihre Partei sich weigert, hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen vor Ausführung der Eigenleistungen Ihrer Partei eine Abnahme (noch nicht einmal hinsichtlich fertiggestellter Teilleistungen) zu erklären, kann der Erbringung von Eigenleistungen nicht zugestimmt werden. Der Hintergrund liegt offensichtlich darin, dass im Zuge der Erbringung von Eigenleistungen Ihre Partei und Drittunternehmen sich im Bauvorhaben bewegen und dadurch die Werkleistung meiner Partei beschädigen können. Sofern keine Abnahme vorliegt, verbleibt die Leistungsgefahr bei meiner Mandantin, mit der Folge, dass diese im Verhältnis zu Ihrem Mandanten für Beschädigungen durch Dritte, welche „Eigenleistungen“ erbringen, einzustehen hätte.
Dieses ist meine Mandantin nicht bereit zu akzeptieren."

Das kann doch nicht sein ernst sein? Der Anwalt von Massivhaus Rhein Lahn verdreht einfach schön im Trump-style die Fakten und schafft so eine "alternative Wahrheit". Ich habe doch im November genau das vorgeschlagen? Risiko- und Haftungsausschluss durch eine Zustandsfeststellung. Der Geschäftsführer Mastel lehnt es aber ab. Laut Anwalt lehne ich es jetzt ab?? Wie kann so etwas in Deutschland möglich sein? Gibt es keine Instanz, die so etwas kontrolliert? Oder: gibt es keine anwaltliche Ehre mehr?

Der Anwalt treibt es aber weiter auf die Spitze: 

"Eigenleistungen sind ausdrücklich nicht vom Vertrag umfasst."

Natürlich sind sie im Bauwerkvertrag erfasst. Sie stehen sogar explizit erwähnt im BWV: Eigenleistungen dürfen den Baufortschritt nicht behindern. Das ist kein Ausschluss von Eigenleistungen.

Zudem wirbt Massivhaus Rhein Lahn auf ihrer Homepage mit Folgendem vor der Abnahme:

Die Eigenleistung darf also nach Fertigstellung des Rohbaus, vor der Schlüsselübergabe beginnen. Nachzulesen hier:

Damit wirbt Massivhaus Rhein Lahn auf der Homepage - ich darf es aber dann nicht umsetzen? Liebe Bauherren, schaut euch ganz genau an, mit wem ihr bauen wollt! Massivhaus Rhein Lahn hält sich nicht an das eigene Wort, auch nicht an das, das offen auf der Homepage kommuniziert und mit dem geworben wird.


4. Bauzeit und der Verzug - anwaltliche Kommentare ohne Substanz

Ich berichtete bereits über die Handhabung der Bauzeit bei Massivhaus Rhein Lahn:

  • Es wird eine Bauzeit in Monaten angegeben, der einzige konkrete Orientierungspunkt
  • Es werden rechtlich unwirksame "Kaugummizeiten" angegeben, die nicht bestimmt sind.
Der Anwalt schreibt bereits zum zweiten Mal:

"Die Bauzeit ist im Bauwerkvertrag klar geregelt."
Also als Bauherr erwarte ich ein Datum für eine klare Regelung. Das Datum gibt mir weder Geschäftsführung, noch Bauleitung noch der Anwalt. Verbraucher- und Gesetzesnähe (BGB!) sieht anders aus.

5. Und der Hammer kommt zum Schluss:

Der gute Herr Anwalt von Massivhaus Rhein Lahn denkt noch, er müsse mich meiner Rechte belehren:

"Ihre Partei wird ausdrücklich aufgefordert zur Abnahme bis zum 12.04.2021, verbunden mit der Belehrung, dass Ihre Partei die Abnahme nur verweigern kann unter Angabe mindestens eines Mangels" (19.03.2021)

Na, da hat der Anwalt wohl noch zusätzlich einen Clown gefrühstückt: Gutachterliche Ausführungen über 21 Seiten mit Mängeln, ein falsch gedecktes Dach, falsch gebauter Balkon, nicht vertragsgemäß gebaute Garage, Mängelrügen wohin das Auge reicht, restliche Zeit zur Mängelbeseitigung bis Abnahme: etwa 3 Wochen - und er erdreistet sich: "mindestens einen Mangel", dann kann ich die Abnahme verweigern? Dank Corona gibt es ja zur Zeit nicht viel zu lachen, aber der Anwalt sorgt schon noch dafür!

Ich halte euch auf dem Laufenden - und ihr: überlegt euch, wen ihr euch als Bauunternehmer aussucht! 

Kommentare

  1. Was ist denn das? Wie kann so was passieren? Warum kümmert sich der Bauträger nicht darum? Mein Gott, und die wollen seriös sein? Wir wünschen euch viel Glück mit der Fertigstellung. Für uns scheidet Massivhaus RheinLahn nach diesem Bericht komplett aus. Hoffentlich habt ihr auch einen guten Anwalt, der sich dagegen wehrt.

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