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Es werden Posts vom Februar, 2024 angezeigt.

"Mängelbeseitigung" = Neuer Schaden (Teil 2)

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Massivhaus Rhein Lahn streicht Hausteile in falscher Farbe!!! 🤯 Es ist nicht zu glauben - Fa. Braun hat Teile der Fassade neu gestrichen. Dabei wurde offensichtlich die falsche Farbe zusammengemischt. Die neu gestrichene Wand hat nun einen viel dunkleren Grauton mit Blaustich im Gegensatz zur Decke. Jetzt ist an dieser Stelle der Schaden höher als zuvor, aus einer kleinen Mangelbeseitigung entsteht ein großer Schaden - die ganze Front muss neu gestrichen werden. Wie kann man als Unternehmen so etwas zulassen???  Wand/Decke Terrasse EG: Wand/Sturz Haustüre:

Nacharbeiten: Risse im Putz, ungleichmäßiger Farbanstrich (Teil 1)

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Firma Braun hat im Zuge der letzten Nacharbeiten am Haus ( ich berichtete schon, klick hier ) den Außenputz überarbeitet. Während drei Seiten des Hauses frisch gestrichen wurden, wurde die Eingangsseite nur stellenweise gestrichen. Farbunterschiede sind jetzt deutlich sichtbar. Es ist nicht zu fassen, wie hier gearbeitet wird. Sichtbarer Abrast an der Garage (hell neu gestrichen, dunkel alte Farbe): Anthrazitstreifen stellenweise ausgebessert: Zudem reißen auf Grund von erheblichen Statikmängeln große Fassadenteile auf. Die Risse wurden einfach mit Acryl geschlossen und überstrichen. Natürlich ist dieser Pfusch weiterhin sichtbar:

Pfusch bei Mängelbeseitigung - Thermoleck

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Nach drei Jahren Verweigerung der Anerkenntnis des Mangels des Thermolecks ( ich berichtete schon 2021 - hier klicken ) hat sich Massivhaus Rhein Lahn und V. Mastel kurz vor Ablauf der allerletzten Frist (31.01.2024 - Abnahme war schon 2021!!!) entschlossen, "Kleinigkeiten" am Haus auszubessern. Ein Punkt davon war das Thermoleck, das er von innen beheben wollte. Der Mangel war schon während der Bauphase, also noch weit vor Abnahme vorhanden. Nun hat Massivhaus Rhein Lahn am 05.02.2024 Würth 1K Brunnenschaum von der Fa. Braun (Gewerk Maler/Außenputz - keine Roh- oder Tiefbauer) in ein Loch an der Innenseite der Wand schmieren lassen. Laut öffentlich bestellten und vereidigtem Gutachter ist das keine fachgerechte Mängelbeseitigung und erst recht nicht das passende Material. Viel mehr müsste der Keller freigelegt werden und die Fugenbänder des Kellers erneuert werden, da dort die Wärme austritt.  Drei Tage später, am 08.02.2024 ist der Mangel natürlich weiterhin vorhanden, sic