EG-Balkon: Großer Pfusch & wesentliche Ausführungsfehler Teil 2 (Update)

Update 29. März 2021: Die Balkonplatten am Dachbalkon wurden verlegt. Ich habe den Rohbauer darauf angesprochen, wie er das Verlegen am EG-Balkon vornehmen will. Er war ganz verwundert, dass der Aufbau nur 4-5cm beträgt: „Dann passen doch die 4cm-Balkonplatten gar nicht?“ - Ja, richtig, die passen nicht. Aber es ist ja nicht so, dass ich schon mehrmals Massivhaus Rhein Lahn darauf aufmerksam gemacht hätte.

Lustiger Fakt am Rande: Der Rohbauer macht mir dann Werbung für Keramikplatten für den betroffenen Balkon, die nur 2cm dick sind. Sie kosten aber das 2,5- bis 3-fache des jetzigen Belags. Falls Massivhaus Rhein Lahn den Mangel beseitigen will, in dem ich teurere Platten bezahle, hat sich das Unternehmen wohl geirrt. Ausführungsfehler, die der Bauleiter zu verantworten hat, bezahle ich bestimmt nicht mit noch teureren Platten.

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Im ersten Teil zum falsch ausgeführten Balkon könnt ihr nachlesen, was in der Bauphase an unserem Balkon schief ging: Die Bauleitung hat durch eine Fehleinschätzung für einen Keil in Richtung Haus anstatt vom Haus weg gesorgt. 

Mit den Folgen habe ich immer noch zu kämpfen. Mein Sachverständiger hat Massivhaus Rhein Lahn schon auf den geringen Bodenaufbau hingewiesen, dessen fachliche Mängelanzeigen wurden aber von der Bauleitung lapidar abgeschmettert: "Das wird schon passen".

So einfach ist das leider dann doch wieder nicht. Ich habe einen speziellen Gutachter für das Dach engagiert, der sich unseren leidigen Pultdachabschluss sowie den Balkon anschaut und unter den Kriterien des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks beurteilt. Kurze Info: Massivhaus Rhein Lahn schuldet uns nach Bauwerkvertrag Balkone sowie Dach, die genau diesem Regelwerk entsprechen. Daher ist es mehr als sinnvoll, genau nach diesen Richtlinien den Bautenfortschritt zu begutachten.

Dabei ist folgendes wesentliches Problem entstanden. Im aktuellen Zustand ist auf dem Betonbalkon die Gefälledämmung verarbeitet. Von dieser Gefälledämmung (ohne Nutzbelag) ist die Unterkante des Fensters bereits jetzt schon zwischen 4,5cm und 5cm entfernt. Zu Erkennen an den roten Pfeilen im Bild:


Die Richtlinien des Deutschen Dachdeckerhandwerks schreiben aber vor, dass von der Oberkante (OK) Nutzbelag (!!, Balkonplatten) mindestens 5cm Abstand zum bodentiefen Fenster bestehen soll. Hier eine Zeichnung aus den Richtlinien:


Diese 5,00 cm sind aber nur zulässig, wenn für eine adäquate Wasserableitung gesorgt ist. Angenommen, Massivhaus Rhein Lahn kümmert sich noch um eine entsprechende Wasserableitung (Einfache Einlaufrinnen reichen nicht aus), woher nimmt Massivhaus Rhein Lahn die fehlenden 5cm

Eine Lösung ist nicht in Sicht. 

Zudem hat der Dachdecker die Dämmung nicht fachgerecht verfugt:


Hier hat er das falsche Material zum Abschließen der Dämmung ausgewählt. Es fehlt hier nach den Richtlinien die Feuchtigkeitssperre (z.B. Z-Profile).

Ist der Bauleiter überhaupt auf der Baustelle anwesend und überprüft die Arbeit seiner Gewerke?? Falls er tatsächlich mal auf der Baustelle vorbeischaut, erkennt er überhaupt die Fehler seiner Gewerke?

Die Bauleitung sagte mir noch "Das passt schon" - nach dem zwei Gutachter, ein allgemeiner Bausachverständiger sowie ein Fachsachverständiger für die Dachdeckung dieselbe Aussage treffen, wie kann das noch passen?


Der Balkon ist auch noch aus einem anderen Gesichtspunkt ein Streitpunkt zwischen mir als Auftraggeber und Massivhaus Rhein Lahn. Vertraglich wurde geregelt, dass ich mich in Eigenleistung selbst um das Balkongeländer kümmere. Jetzt will mir Massivhaus Rhein Lahn den Beginn mit Eigenleistungen verbieten (wohl, weil sie sauer auf mich sind, weil ich auf meine Rechte beharre). Was das Unternehmen nicht verstehen kann oder will, dass das Geländer doch nötig ist, um überhaupt den Balkonbelag anzubringen. Der ist wiederum Vertragsleistung von Massivhaus Rhein Lahn.

Wenn die Firma mir also verbietet, Eigenleistungen vorzunehmen, wie wollen Sie fachgerecht ihren Balkonbelag anbringen? Ohne Balkongeländer kein Balkonbelag. Ohne Balkonbelag, keine Abnahme, weil Bauwerk nicht fertiggestellt.

Ich vermute, dass Massivhaus Rhein Lahn längst weiß, welchen enormen Fehler die Bauleitung Herr W. mit dem Keil in Richtung Haus begangen hat. Diesen Fehler können sie ohne große Kosten nicht ausbessern, daher sitzen sie das einfach aus. Ansonsten kann ich mir die Untätigkeit der Firma nicht erklären.  

Stand Mitte März 2021: Am Balkon hat sich seit November 2020 (!) nichts mehr getan. 

Stand Ende März 2021: Am Grundstück wurden die 4cm dicken Balkonplatten angeliefert. Verbaut sind sie bisher noch nicht - es ist immer noch offen, wie mit dem Mangel der Bodenbelagshöhe umgegangen wird. Ich bin gespannt, ob Massivhaus Rhein Lahn einfach das Gutachten und die Hinweise auf die Richtlinien ignoriert und die Platten verbaut. Bis zur UK Anschlusshöhe sind es nur 4,5-5cm, die Balkonplatten sind 4cm dick. D.h. Vlies und Stelzlager dürfen zusammen maximal 0,5–1cm hoch sein. Wie das technisch möglich sein soll, frage ich mich... Selbst wenn es tatsächlich umsetzbar sein sollte, ist der Abschluss zum Fenster quasi ebenerdig, d.h. es fehlen weiterhin 5cm an Höhe.


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