EG-Balkon: Fehlerhafte Ausführung von Anfang an, Teil 1

Es nimmt mit meinem Bauprojekt, dem Bauunternehmer und massiven Fehlern kein Ende:

Nun trifft es unseren so heiß geliebten EG-Balkon. Er soll mit den gediegenen Maßen von 3mx11,6m im Sommer als Verweilort für Familie, Freunde, Hund und Bauherrn dienen.

Wie ich es schon im Beitrag zum Wassereinbruch in den Rohbau beschrieben habe, hat der Bauleiter sich dafür entschieden, einen Keil zum Haus zu konstruieren – in der Hoffnung, dass der Balkon sich noch talseits setzt. Nun hat das leider nicht geklappt, der Keil zum Haus blieb bestehen. Es war also eine Fehleinschätzung des Bauleiters und somit eine fehlerhafte Ausführung, für die allein der Bauleiter verantwortlich ist.

Folge ist jetzt, dass die Gefälledämmung an der Fassadenseite noch höher gezogen werden muss, damit überhaupt ein Gefälle in Richtung Tal entstehen kann. Dies wurde zwar erreicht, aber mit der Folge, dass jetzt laut mehreren voneinander unabhängigen Sach- und Dachgutachtern kein fachgerechter Bodenbelag mehr ausgeführt werden kann. Der Abstand zur Türschwelle liegt bei lediglich etwa 4cm, während ein Mindestmaß von über 5cm vorgesehen ist, sofern eine Rinne vor die Fenster gesetzt wird. Vom niedrigsten vorgegebenen Wert nach DIN und Dachdeckerrichtlinien ist der Balkon also schon weit entfernt.

Zudem wurde die Abdichtung an der Fassade mit falschem Material (entgegen der vertraglich vorgeschriebenen Richtlinien) verfugt.

Die Horrornachricht kam schließlich vom Dachgutachter: Der Balkon ist in der aktuellen Lage nicht mit einem Boden zu belegen und so nicht nutzbar. Ein nicht nutzbarer Balkon bei einem Neubau!!

-- Stand März 2021: Massivhaus Rhein Lahn ist mit der Fertigstellung des Hauses im Verzug, der falsch abgedichtete Balkon wartet seit Monaten auf eine Korrektur und dem richtigen Bodenbelag. Massivhaus Rhein Lahn ignoriert alle Informationen der Sachgutachter und behauptet, dass das schon so passen würde.



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