Vertragsbruch von Rhein Lahn: Verbot von Eigenleistungen

Es ist immer sinnvoll, gravierende Mängel anzuzeigen, sobald sie bemerkt werden. Später sind Beseitigungen oft teurer und schwerer umzusetzen. Daher sollte Massivhaus Rhein Lahn eigentlich dankbar sein, dass ich – im Gegensatz zu ihrer Bauleitung – die Mängel tatsächlich bemerke und kommuniziere.

Auf Grund meiner rechtmäßigen Mängelanzeigen zeigt sich Massivhaus Rhein Lahn eingeschnappt und verhält sich wie ein bockiges kleines Kind, anstatt wie ein ordentlicher Unternehmer eigene Fehlleistungen zu korrigieren und sich an den Vertrag zu halten: Sie verbieten mir die Eigenleistungen im Haus und wollen, dass ich erst mit meinen Eigenleistungen beginne, wenn ich das Haus abgenommen habe.

Meine Eigenleistungen erstrecken sich auf:

  • Fliesenleger
  • Maler
  • Sanitäreinbau
Zu der Eigenleistung dieser Gewerke hat mich Massivhaus Rhein Lahn gezwungen (s. Beitrag zur Bemusterung).
Im Bauwerkvertrag werden Eigenleistungen auch explizit erwähnt: "Eigenleistungen dürfen den Baufortschritt nicht behindern". Damit sind Eigenleistungen explizit nicht ausgeschlossen.
Geschäftsführer Mastel verbietet mir jedoch, Eigenleistungen durchzuführen. Damit bricht er den Bauwerkvertrag. Falls er den Vertrag dahingehend ändern will, müsste er mich eigentlich um Zustimmung fragen. Eine einseitige Änderung des Vertrags ist ausgeschlossen. Natürlich würde ich einer solchen Vertragsänderung nicht zustimmen.

Die Buchhaltung hat sich ja schon zu Beginn des Bauprojekt offen dazu geäußert, inwiefern Vertrags- und Gesetzestreue für das Unternehmen eine Rolle spielt, nämlich gar nicht ("Das BGB ist für uns nicht bindend"). Scheinbar ist also auch der Bauwerkvertrag für den Geschäftsführer Mastel nicht bindend.

Langsam frage ich mich, was sich die Geschäftsführung mit diesem Verhalten überhaupt denkt? Welcher Bauherr akzeptiert denn so ein Geschäftsverhalten?

Bereits Ende November 2020 / Anfang Dezember 2020 hätte ich mit diesen Eigenleistungen beginnen können. Von Dezember 2020 bis März 2021 stand der Innenausbau des Hauses vollkommen still, die Arbeiten der Gewerke in Eigenleistung hätten in dieser Zeit nachweislich niemanden behindern können, es war ja vier Monate niemand im Haus!

Massivhaus Rhein Lahn sollte davon ausgehen, dass ich diese vier Monate auf die Bauzeit anrechnen werde und Schadensersatz fordern werde, da sie vertragswidrig handeln.

Liebe Bauherren, sucht euch Euren Bauunternehmer ganz genau aus!




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

235 Tage nach Abnahme: Massive, wesentliche Mängel! Unfassbar! Geschäftsführer und Bauunternehmen absurd!

103 Mängel bei Abnahme sind nicht alle - Neue Mängel entdeckt!

Schimmel in der Garage