Verzugsetzung: Die Sache mit der Bauzeit

In unserem Zwischenfazit konntet ihr eine Zusammenfassung des Baufortschrittes sowie die Schwierigkeiten mit meinem Bauunternehmer Massivhaus Rhein Lahn lesen. Der heutige Post in meinem Blog thematisiert die Bauzeit und der Umgang unseres Bauunternehmers damit.

Dazu sind zu allererst die Fakten zu nennen:

  • Die Bauzeit ist im Bauwerkvertrag geregelt.
  • Die Bauzeit beginnt, sobald alle nötigen Dokumente unterschrieben wurden. Das war bei mir der 05.05.2020.
  • Der eigentliche Baubeginn (erster Tag auf der Baustelle) ist unerheblich, laut Vertrag.
  • In meinem Vertrag wurde die Bauzeit mit 10,5 Monaten angegeben. Damit wäre der Tag Fertigstellung der 19.03.2021.
Massivhaus Rhein Lahn hat in meinem Bauvertrag weitere Zeitpolster formuliert, die auch laut Rechtsberatung unwirksam und höchst fragwürdig sind. Ganz wichtig, bevor ihr einen Vertrag abschließt (wenn ihr das mit Massivhaus Rhein Lahn überhaupt noch wollt): Der Unternehmer muss euch nach BGB ein genaues Datum nennen, oder eine genaue Bauzeit, in der alle Trocknungszeiten usw. mit eingerechnet, also inkludiert sind. Genau das hat Massivhaus Rhein Lahn nicht getan. Sie geben weiterhin an:
  • Schlechtwettertage (nicht rechtswirksam, da nicht objektiv zu belegen),
  • "individuelle" Trocknungszeiten (nicht rechtswirksam für einen Vertrag, da kein konkreter Zeitraum in Tagen oder Wochen angegeben ist),
  • "Weihnachtsfrieden", der hinzugerechnet wird (nicht rechtswirksam, da dieser in die angegebene Bauzeit bereits einzurechnen ist.
Ausschlaggebend für mich sind also erst einmal die 10,5 Monate und das Bauende 19.03.2021.
Jetzt kommt hinzu, dass die Bauzeit mit allen Gewerken berechnet wurde. Allerdings wurde ich von Massivhaus Rhein Lahn schriftlich gezwungen, die Fliesen herauszunehmen und in Eigenleistung durchzuführen. Der Unternehmer war nicht in der Lage, uns das Gewerk zuzuordnen - Mitte Mai 2020 kam diese Nachricht.

--> Also ist dieses Gewerk, sowie das Folgegewerk Sanitär, das gezwungenermaßen auch in Eigenleistung durchgeführt werden musste, natürlich von den 10,5 Monaten Bauzeit abzuziehen, daraus resultiert der 26.02.2021 als Fertigstellungstermin. Das sieht Massivhaus Rhein Lahn leider nicht ein, und verharrt auf den 10,5 Monaten Bauzeit. Dabei habe ich für diese Gewerke gerade mal 3 Wochen abgezogen, normalerweise brauchen die Gewerke bei dem großen Haus viel länger.

Im Sinne trumpistischer Fake-News behauptet Massivhaus Rhein Lahn, sie hätten uns nicht dazu gezwungen, das Gewerk herauszunehmen. Sie verdrehen einfach alles, obwohl ich schriftliche Aussagen der Bemusterung habe, die das Gegenteil eindeutig beweisen. Massivhaus Rhein Lahn schrieb uns ja, dass sie das Gewerk nicht mehr ausführen können, da die Ausschreibung wohl schon gelaufen wäre.

Ich mach mir die Welt, so wie sie mir gefällt.
Davon hatten wir es ja schon öfters...

Nun ja, also musste ich im Januar 2021 bereits den Verzug androhen, bis Massivhaus Rhein Lahn letztendlich zum 26.02.2021 unter Verzug gesetzt wurde.

Für alle, die immer noch überlegen, mit Massivhaus Rhein Lahn zu bauen, werden folgende Fakten interessant sein:
  • Die erste schriftliche Androhung zur Verzugsetzung geschah schon im Januar 2021.
  • Seit dem habe ich mehrere lapidare Antworten von der Bauleitung Frau K. sowie Geschäftsführung Mastel erhalten, die aussagt: "Die Bauzeit ist im Bauwerkvertrag klar geregelt".
  • Im Februar/März 2021 schaltet sich der Anwalt des Unternehmers ein und schreibt ebenso unverbindlich und lapidar: "Die Bauzeit ist im Bauwerkvertrag klar geregelt".
  • Innerhalb dieser drei Monate gibt mir als Verbraucher und Kunde kein Ansprechpartner von Massivhaus Rhein Lahn (Bauleitung Frau K., Herr W., Geschäftsführung Mastel, geschweige der Anwalt) einen konkreten Fertigstellungstermin.
Die Firma arbeitet also bewusst intransparent, die obigen Fakten beschreiben ja die Lage: Es gibt nur eine klare Regelung, das sind die 10,5 Monate Bauzeit. Im Gegensatz zu der Aussage von Massivhaus Rhein Lahn ist alles andere überhaupt nicht klar geregelt, vielmehr ist der Rest total verschwommen geregelt ("individuelle Trocknungszeiten"). Eine „klare Regelung“ muss einen konkreten Zeitraum im Vertrag benennen. Individuelle Zeiten sind das Gegenteil davon. Dadurch fehlt mir als Bauherr auch jegliche Planungssicherheit, da bei individuellen Trocknungszeiten irgendwelche Zeiten unbegründet angehängt werden können.

Trocknungszeiten sind – auch wenn sie rechtswirksam wären – komplett irrelevant. Alle folgenden Gewerke, die von Trockungszeiten betroffen wären, werden unter Zwang in Eigenleistung erledigt. Der Trockenbauer hat z.B. schon wenige Tage nach Estrichlegung angefangen, weiterzuarbeiten. Eher sind Maler, Fliesen und Sanitär von der Trocknung betroffen. Diese Gewerke werden aber in Eigenleistung erledigt. Mir also hier mehrere Wochen Trocknungszeit anzuhängen, macht keinen Sinn.

Die Firma ist auch an einer Fertigstellung gar nicht interessiert, denn: der Bau stand bis zu 4 Monate am Stück still, von Dezember 2020 bis März 2021 ist so gut wie nichts passiert. 

Es kann potentiellen Kunden nur dazu geraten werden, Bauwerkverträge vor der Unterschrift mit einer Rechtsberatung vom Fach (Architektenrecht u.a.) prüfen zu lassen und sich bei Unstimmigkeiten eventuell doch einen anderen Bauunternehmer zu suchen.

In unserem konkreten Fall ist es bisher so gelaufen:
  • Bis zum 14.03.2021 ist das Haus längst nicht fertig gestellt
  • Es sind noch viele wesentliche Mängel offen, die so nicht abgenommen werden können (Dach u.a.)
  • Die Garage ist längst nicht fertig gestellt (falsch gebaut, dazu noch separater Beitrag).

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