Tag der Abnahme - 103 Mängel auf der Liste!

😳🤯😮

Am 12.04.2021 kam es tatsächlich zur Abnahme. Ohne viel Gebabbel gebe ich euch hier gerne eine grobe Übersicht von Mängeln, die zur Abnahme vorhanden waren und von Gewerken, die nicht abgenommen werden konnten.

Vorneweg: Auf meinem Protokoll landeten 103 Mängel! Einhundertundzwei! Das muss man sich erst einmal vorstellen. Gerade wenn der Geschäftsführer und die Bauleitung mir ununterbrochen schrieb: "Wir schulden Mängelfreiheit erst zur Abnahme". Na - wo ist sie denn? Die Mängelfreiheit? 103 Mängel ist wohl das Gegenteil.

Anbei der Auszug der aufgelisteten Mängel. Die Mängel habe ich hier für euch nach Gewichtung des Mangels sortiert:

  1. Fundament der Garage nicht nach statischer Berechnung!!! Garage kann so nicht stehen bleiben, statische Nachweise fehlen. Auch das Bauamt hat keinerlei Berechnungen der Änderung der Statik.
  2. Garage: Höhe der Bodenplatte, höhe des Fundaments, absolute Höhe der Garage nicht nach Baugenehmigung und nicht nach Ausführungsplan. Garage falsch gebaut.
  3. Garage: Am Hang nicht verfüllt.
  4. Garage: Feuchtigkeit an Innenwände, Fleckenbildung.
  5. Garage: Riss im Estrich. 
  6. Garage: Außenzapfstelle nicht abgedichtet, nicht beigesetzt (Spalt sichtbar)
  7. Pultdach nicht fertiggestellt. Keine Pultziegel verbaut. Mehrere Gutachten vorhanden, auch TÜV!
  8. Falsches Treppengeländer verbaut. Nicht nach vertraglichen und unterschriebenen Zeichnungen.
  9. EG-Balkon nicht entsprechend den Richtlinien des Deutschen Dachdeckerhandwerks abgedichtet und belegt (Richtlinien vertraglich zugesichert).
  10. EG-Balkon: Dachrinne ohne Dehnungsfuge, nicht nach Richtlinie DDH.
  11. EG-Balkon und OG-Balkon: Trittschutzblech fehlt.
  12. Außenputz: Gelbe Verfärbungen am weißen Edelputz.
  13. Außenputz: Sockel verunreinigt, muss neu gestrichen werden.
  14. Außenputz: Beschädigungen sichtbar, bisherige Mängelbeseitigung mangelhaft.
  15. Außenputz: Gerüstlöcher nicht nach Anordnung geschlossen. 
  16. Fallrohre: Entwässerung stellenweise nicht aus Titanzink.
  17. Holz am Dach an vielen Stellen beschädigt.
  18. Holz nicht mit Sperrgrundierung gestrichen. Farbe hält nicht.
  19. Thermoleck weiterhin vorhanden, Kondensatbildung am Eingangsbereich. Gutachten vorhanden.
  20. Lichtschacht sitzt höher als Fenstersims, nicht vertragsgemäß ausgeführt.
  21. Bauwerk im Gegensatz zum Bauwerkvertrag nicht besenrein übergeben.
  22. Zwei von drei Bädern: Estrich nicht nach Vorschriften des ZDB, Estrich 1cm zu hoch ausgeführt.
  23. Zur Abnahme kein Nachweis von Funktion und Aufbau fachgerechte Ausführung Sanitär und Belüftung.
  24. Zur Abnahme kein Nachweis des hydraulischen Abgleiches der Fußbodenheizung.
  25. Stoßgriff der Haustüre stark beschädigt: 4 große Macken und Kratzer.
  26. Fenster nicht abnahmefähig, da nicht geputzt und hochgradig verschmutzt.
  27. Seitenteil der Haustüre nicht abnahmefähig, da verschmutzt. Jetzt schon Kratzer ersichtlich.
  28. Diverse, jetzt schon ersichtliche Kratzer an Fenster und Fensterbretter.
  29. Fenster zum Teil nicht eingestellt, hängen schief.
  30. Fenster mit Fehlbohrungen. Sichtbares Loch im Bürofenster.
  31. Rollläden nicht abnahmefähig, da Steuerung nicht funktionsfähig, Bauleitung weiß zum Abnahmetag selbst nicht, wie die Rollläden zu steuern sind.
  32. Garagentore nicht abnahmefähig, stark verschmutzt.
  33. Stopper an allen Rolladenschienen der bodentiefen Fenster nicht verbaut.
  34. Abdeckung zur Entwässerung der bodentiefen Fenster nicht verbaut.
  35. Fugen zwischen Trockenbau in Innenputz verschlossen: Rissbildung im OG.
  36. Falsch gelieferte Fenstergriffe für RC2-Fenster.
  37. Falsch geliefertes Schloss für Haustüre.
  38. Haustüre elektrische Funktionen können nicht überprüft und abgenommen werden.
  39. Bodeneinlässe schief im Estrich.
  40. Decke im Küchenbereich hängt über Toleranzbereich.
  41. Technische Einweisung noch nicht erfolgt.
  42. Hohlstellen im Estrich.
  43. Kabel schauen aus der Wand, offener Estrich.
  44. Vertraglich zugesicherte Ausstattungen fehlen: Neonröhre Garage, 3x Heizkörper Bäder.

Langsam schmerzen die Finger vom Abtippen. Die restlichen Mängel, die sich denen oben aufgelisteten Mängeln unterordnen.

Massivhaus Rhein Lahn hat jetzt vier Wochen Zeit, die Mängel zu beheben. Diese letzte Frist ist eigentlich für jeden Bauherr ein Trauerspiel. Für den Mangel am Pultdach hatte der Bauunternehmer seit August 2020, das sind 228 Tage (etwas über 7 Monate) Zeit,  ihn zu beheben. Da stand sogar noch vier Monate lang ein Gerüst. Es wäre ein leichtes und viel billiger gewesen, den Schaden frühzeitig zu beheben. Sieben Monate hat Massivhaus Rhein Lahn nichts getan, obwohl Geschäftsführer Mastel mir schriftlich den Abschluss des Daches für Oktober/November 2020 garantiert hat.
Die jetzt noch zu erfolgende Mängelbeseitiungsfrist ist eine Ohrfeige für jeden Bauherren, wenn er den Bauunternehmer schon früh genug auf den Mangel aufmerksam gemacht hat. Fraglich ist, ob Massivhaus Rhein Lahn den Mangel überhaupt beseitigen will. Zweifel daran geben ja augenscheinlich die 7 Monate, in denen hier nichts passiert ist.

Wer es mir nicht glauben mag:

Auszüge aus dem Schriftverkehr:
28.01.2021:




02.02.2021:


21.09.2020:





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