Horrorschaden: Garagenfundament nicht nach Plan - Garage nicht frostsicher (Schaden von über 100.000€)



Einer der größten Mängel und Schäden an unserem Haus von Massivhaus Rhein Lahn: Die Garage.

  1. Garage wurde nicht frostsicher erstellt,
  2. Fundamente stimmen nicht mit Planung des Statikers überein,
  3. Fundamente sind aus nicht zugelassenem Material,
  4. Nachberechnung des Fundaments stimmt immer noch nicht mit der tatsächlichen Ausführung überein.
1. Frostsicherheit 

Der Hochtaunus liegt in vielen Teilen in der Frostschutzzone II, das heißt - auch nach Bodengutachten -, dass eine Frostsicherheit von >110cm hergestellt werden muss. In den meisten Regionen Deutschlands reicht eine Frostsicherheit von 80cm aus. Davon ist auch Massivhaus Rhein Lahn ausgegangen. Anstatt das Bodengutachten zu lesen und die >110cm einzuhalten, sind viele Bauteile entweder auf 80cm Tiefe gesetzt worden, manche Abwasserrohre liegen sogar noch höher.

Massivhaus Rhein Lahn hätte also einen Unterbau wählen müssen, der über die Fläche der ganzen Garage frostsicher ist. Bei gewähltem Material (FSS Frostschutzschotter) muss sogar die Fläche des Frostschutzes über das der Garage hinausgehen. Ich habe am Garagentor mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter eine Schürfung veranlasst: Schon nach 80cm endet das Frostschutzmaterial (grau) auf Kantenhöhe der Bodenplatte. Es hätte mindestens 110cm tief sein müssen und zudem weiter in die Einfahrt herausragen müssen.

Die Garage ist also nicht frostsicher!














2. Fundamente nicht nach Plan

Zur Abnahme habe ich schon bemängelt, dass die eingeplanten Streifenfundamente der Garage nicht vollständig ausgeführt worden sind.

Hier die Planung, grün markiert sind die Fundamente:


Eine andere Ansicht zeigt die Tiefe der Fundamente:


Die Ausführung stimmt in keiner Weise mit der Planung überein, rot markiert ist das tatsächlich verbaute Fundament, grün die Planung:



Was noch schlimmer ist, ist dass die Breite des Fundaments überhaupt nicht eingehalten wurde. Laut Plan hätte das Streifenfundament über die ganze Breite der Garage erstellt werden sollen. Leider wurde bei etwa der Hälfte der Strecke damit aufgehört. Rot eingezeichnet die tatsächliche Breite (Ist-Breite) des Fundaments, grün eingezeichnet die benötigte Breite (Soll-Breite) des Fundaments. Somit hat fast die Hälfte der Garagenbreite kein Streifenfundament!

















Einen Tag vor dem Erstellen der Bodenplatte der Garage wurde das Fundament immer noch nicht korrigiert, danach war es zu spät:


















Unsere Schürfung bestätigen die Mängel, die zur Abnahme gerügt worden sind. Es ist deutlich zu sehen, dass das Fundament nicht über die gesamte Breite der Garage geht (Ende des Fundaments links unten, unter der Bodenplatte):




3. Fundamente aus nicht zugelassenem Material!

Weiterhin hat Massivhaus Rhein Lahn einfache Pflanzsteine für das Fundament verwendet, diese sind laut Hersteller überhaupt nicht zugelassen als Fundament.






 










4. Nachberechnung der Statik stimmt auch nicht mit der Ausführung überein:

Nach etlichen Mängelrügen gegenüber Massivhaus Rhein Lahn berechnet deren beauftragter Statiker die Fundamente neu. Das Problem: Selbst diese Neuberechnung stimmt nicht mit der tatsächlichen Ausführung überein! Das heißt, dass Massivhaus Rhein Lahn keine Ahnung davon hat, was und wie tatsächlich verbaut wurde. Weder Bauleitung, noch Statiker, noch Planerin noch Geschäftsführer V. Mastel.

Hier der Auszug der Nachberechnung. Das Streifenfundament 50x50cm soll aus Beton C25/30 sein und das Mauerwerk mittig aufgesetzt. 50cm Tiefe sind übrigens erst recht nicht frostsicher! 


Und hier die tatsächliche Ausführung. Ich habe in der Ansicht des Statikers die Maße grob eingetragen:
Rot die Außenmaße des Pflanzsteine Rasterflor, orange die Innenmaße, die mutmaßlich mit Beton C25/30 ausgefüllt wurden. Statt einer vollen Fläche C25/30 von 50x50cm ist nur eine Fläche von 50x29cm mit Beton C25/30 vorhanden. Außerdem sitzt das Mauerwerk auf der Außenkante der Pflanzsteine, deren Kante eben nicht aus C25/30 Beton besteht.


Der Unterbau der Garage ist zusammen mit der falschen Höhe der Garage ein derart gravierender Mangel, dass er nur durch den Neubau der Garage geheilt werden kann. Abriss, Entsorgung, Lagerung der Tore und Neuerrichtung (mit Abriss und Neubau KNX) sorgt für einen Schaden von über 100.000€!

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